Firmengründung
Es gibt für eine Firmengründung in Polen verschiedene Möglichkeiten. Trotz der Orientierung an der Europäischen Union kann eine Firmengründung dort mitunter allerdings auch kompliziert werden. Daher sollte immer ein polnischer Experte oder zumindest ein Dolmetscher hinzugezogen werden, sodass keine allzu großen Schwierigkeiten beim Gründungs-Procedere in Polen auftreten.
Eine Gesellschaftsgründung in Polen ist an Bedingungen geknüpft. Die Gründung kann nur über einen Distributionsvertrag oder durch den Erwerb von Aktien und Anteilen erfolgen. Wer sich an polnischen Unternehmen beteiligen will, sollte die Finanzdaten zuvor gründlich unter die Lupe nehmen. Zudem sollte ein polnischer Wirtschaftsexperte die Daten prüfen und einen Vergleich darüber aufstellen, welche Form der Firmengründung am günstigsten ist.
Polnische Niederlassungen
Die Gründung einer polnischen Niederlassung ist mit einigen Hindernissen verbunden, die aber mit etwas Geschick überwunden werden können. Niederlassungen in Polen dürfen nur innerhalb des Tätigkeitsbereiches des ausländischen Hauptunternehmens gegründet werden. Das ausländische Unternehmen muss dann offiziell den Zusatz „Niederlassung in Polen" tragen. Alle Firmenunterlagen, Satzungen und ein Antrag auf Registrierung müssen beim nationalen Gerichtsregister in Polen eingereicht werden. Die Buchführung für diese Firmengründung muss in polnischer Sprache erfolgen.
Handelsgesellschaften
Das Gründungsrecht der Handelsgesellschaften orientiert sich an der Europäischen Union. Es gibt für eine Firmengründung folgende Gesellschaftsarten: OHG, Partnergesellschaft, KG, KG auf Aktien, KGaA, GmbH und AG. Ein Gründungsverfahren dauert in der Regel einen Monat. Ausländische Unternehmen und Investoren müssen zahlreiche Dinge beachten, um das Verfahren der Firmengründung in Polen korrekt durchzuführen. Deshalb ist es auch in diesem Fall ratsam, einen Dolmetscher hinzuzuziehen. Um als Ausländer überhaupt eine Gesellschaft gründen zu können, ist in jedem Fall ein eigenes Bankkonto erforderlich. Zudem muss die zu gründende Gesellschaft ein eigenes Siegel vorweisen können.
( Carina Tietz )
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